Bei den gezeigten Villeroy & Boch Fliesen handelt es sich um Lizenzprodukte der V&B Fliesen GmbH

Was bedeutet "Trittsichere Fliesen", für welche Bereiche müssen diese eingeplant werden?

Nach EG–Bauprodukten-Richtlinie müssen Bodenbeläge nutzungssicher sein. Dies erfordert in verschiedenen Bereichen, in den Unfallgefahr zu vermuten ist, die Erfüllung besonderer Anforderungen. Diese wurden von den Berufsgenossenschaften als Unfallversicherer und dem Bundesverband der Unfallkassen in Form von Merkblättern oder Richtlinien veröffentlicht. Zu diesen Anforderungen gehören auch solche an die Rutschhemmung.


Bereiche mit Rutschgefahr (z.B. Verkehrsflächen in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbäder, Sanitärräume) erfordern rutschhemmende Beläge, wie z. B. glasierte oder unglasierte Feinsteinzeugfliesen mit feinrauer, rauer oder profilierter Oberfläche. Bei kleinformatigen Fliesen wirkt sich der hohe Fugenanteil hinsichtlich des Grades der Rutschhemmung positiv aus.

Man unterscheidet bei rutschhemmenden Belägen in öffentlich zugänglichen Bereichen nach solchen, die barfuss - Bewertungsgruppe A / B / C - oder mit Schuhwerk – Bewertungsgruppe R9 bis R13 - begangen werden.


Weitgehend nicht geregelt ist bisher der privat genutzte Bereich, wie z. B. private Badezimmer oder Küchen, obwohl auch hier zunehmend Fliesen mit einer gewissen rutschhemmenden Oberfläche gewünscht werden. Villeroy & Boch empfiehlt in bodengleichen Duschen privater Badezimmer aus Sicherheitsgründen die Anforderungen an öffentliche Bereiche umzusetzen.