Hygiene in Schulen – Hygienepläne für mehr Infektionsschutz

Warum ist Hygiene und Infektionsschutz in Schulen besonders wichtig?

In Schulen ist viel los: viele Kinder, viele Lehrer, ein Kommen und Gehen in den Klassenräumen, Gängen und Pausenhallen. Kontaktflächen wie Türklinken, Lichtschalter, Fenstergriffe und Tischplatten werden von vielen verschiedenen Menschen angefasst. Jeder von ihnen ist ein potenzieller Infektionsüberträger. Deshalb ist die Hygiene in Schulen so wichtig. Das Ziel: die Gesundheit von Kindern, Lehrern und Eltern zu gewährleisten und die Übertragung ansteckender Krankheiten zu verhindern – und das nicht erst seit SARS-CoV-2 und der Corona-Krise.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Grundlage für die Hygiene in den Schulen ist das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, kurz Infektionsschutzgesetz (IfSG). In der heutigen Form wurde es am 20. Juli 2000 erlassen. Sein Ziel ist es, ansteckenden Krankheiten vorzubeugen, sie frühzeitig zu entdecken und zu verhindern, dass sie sich innerhalb der Bevölkerung ausbreiten können. Schulen und andere Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche – wie Kindergärten und Kitas, aber neben bildenden Schulen auch die beruflichen Schulen – müssen laut § 36 Infektionsschutzgesetz einen eigenen Hygieneplan entwickeln.

Hygienepläne erstellen

Da jede Schule individuelle bauliche und funktionelle Voraussetzungen mitbringt, ist es nicht möglich, mit einem zentralen Hygieneplan alle Schulen sinnvoll abzudecken. Daher sind die Schulen selbst für ihren Hygieneplan verantwortlich. Das Ministerium für Schule und die jeweiligen Gesundheitsämter unterstützen die Schulen jedoch dabei. So bieten einige Bundesländer entsprechende Leitfäden, Rahmen- oder Muster-Hygienepläne. Jeder Hygieneplan muss regelmäßig überprüft und aktualisiert oder angepasst werden, wobei die Abstände hier individuell festgelegt werden dürfen.

Zudem müssen alle den Hygieneplan betreffenden Informationen für das Personal stets zugänglich sein. Die Unterrichtung aller Lehrer und Mitarbeiter über den Hygieneplan muss schriftlich dokumentiert werden. Die Rahmenhygienepläne der Gesundheitsämter sehen beispielsweise Maßnahmen wie regelmäßiges Lüften in Klassenräumen, eine sorgfältige Händehygiene mit Händewaschen und Händedesinfektion, die Flächenreinigung, die Küchenhygiene und Lebensmittelhygiene, die Hygiene im Erste-Hilfe Raum sowie Meldepflichten gegenüber den Eltern und Gesundheitsämtern vor.

Pflichten der Schulleitung im Überblick

Hygienemanagement: Die Verantwortung für das Hygienemanagement liegt bei der Schulleitung. Dazu gehören die Risikoanalyse verschiedener Bereiche in der Schule – wie die Küche oder die Sanitäranlagen –  und die Risikobewertung, die von einem geringen bis zu einem hohen Risiko reichen kann. Auch Risikominimierung durch Maßnahmen wie  Einmalhandtücher, Flüssigseife und separate Toiletten sowie die Festlegung von Überwachungsmaßnahmen, die regelmäßige Aktualisierung des Schulhygieneplans und die Schulung der Mitarbeiter sowie die Dokumentation der Schulungen gehören zum Management.

Hygienebeauftragter: Die Schulleitung soll intern einen Hygienebeauftragten ernennen. Dieser kümmert sich darum, dass die Auflagen für Gesundheit und Infektionsschutz eingehalten und dass der Hygieneplan umgesetzt wird. So soll der Hygienebeauftragte auch im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung für ausreichend Desinfektionsmittel sorgen oder Einbahnstraßensysteme zur Kontaktvermeidung umsetzen.

Aufgaben des Hygienemanagements: Zusätzlich zum Hygieneplan sollen auch Reinigungs- und Desinfektionspläne für sämtliche relevanten Bereiche erstellt werden. Diese müssen Maßnahmen für die Reinigung und Desinfektion behandeln und festlegen, wer für diese Aufgaben verantwortlich ist und in welchen Abständen sie durchzuführen sind.

Ausführliche Informationen zum Thema sowie zu Corona-Präventionsmaßnahmen finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Institutes (RKI) unter der Stichwortsuche Hygiene in Schulen.